
Häufig gestellte Fragen
Dank Ihrer Meldung erhält die Wirtschaftsinspektion einen Überblick über irreführende oder unlautere Praktiken auf dem belgischen Markt. Indem Sie einen Verstoß melden, tragen Sie dazu bei, andere Verbraucher und Unternehmen vor denselben Missständen zu schützen.
Weitere Informationen über die Rolle der Wirtschaftsinspektion finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Die Wirtschaftsinspektion analysiert alle eingegangenen Meldungen und leitet gegebenenfalls eine Untersuchung ein oder leitet die Meldung an die zuständige Inspektionsstelle weiter.
Werden dabei Verstöße festgestellt, kann die Wirtschaftsinspektion den Betroffenen auffordern, die Verstöße abzustellen oder zu korrigieren. Dies kann durch eine Verwarnung oder durch die Erstellung eines Protokolls geschehen, was zu Sanktionen führen kann, einschließlich eines Vorschlags für eine gütliche Einigung (Transaktion), einer administrativen Geldbuße oder einer Gerichtsverfolgung vor dem Korrektionalgericht.
Was die Wirtschaftsinspektion nicht tut, ist Ihr individuelles Problem zu lösen. Möchten Sie Ihren Konflikt gütlich lösen? Finden Sie einen anerkannten Mediator auf der Website der Föderalen Schlichtungskommission des FÖD Justiz. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist oder nicht erreicht wurde, steht Ihnen der Rechtsweg offen. In Belgien ist das Unternehmensgericht für Streitigkeiten zwischen Unternehmen zuständig. Es gibt auch Ausschüsse für juristischen Beistand, bei denen Sie kostenlose juristische Erstberatung erhalten können. Sie können Sie beraten, aber sie führen das Verfahren nicht für Sie. Für eine maßgeschneiderte juristische Beratung und die Einleitung eines Gerichtsverfahrens sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden und haben Sie Geld verloren? Die Wirtschaftsinspektion kann Ihnen bei entstandenen Schäden oder Verlusten nicht helfen. In einem solchen Fall sollten Sie bei der lokalen Polizei Anzeige erstatten.
Weitere Informationen über die Rolle der Wirtschaftsinspektion finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Die Wirtschaftsinspektion gibt in der Regel keine Auskunft über die konkreten Maßnahmen, die sie infolge einer Meldung ergreift.
Wenn die Wirtschaftsinspektion ein Protokoll erstellt und dieses an die Staatsanwaltschaft sendet, können Sie sich in manchen Fällen als Geschädigte*r an die Staatsanwaltschaft wenden. In diesem Fall wird sich die Wirtschaftsinspektion mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen erklären, welche Schritte Sie unternehmen können.
Das hängt von der Situation ab. Wenn Sie beispielsweise ein Problem nach einem Kauf melden, muss das Unternehmen seine Gutgläubigkeit nachweisen können. Dazu muss es manchmal seine Kundendatenbank einsehen, um zu verstehen, was mit einem bestimmten Kunden geschehen ist. Es kann manchmal unmöglich sein, alle Informationen, die Sie identifizieren, aus der Akte zu entfernen oder Ihre Anonymität während einer Vernehmung zu gewährleisten. Trotzdem unterliegt die Wirtschaftsinspektion bei der Verwendung der gesammelten Informationen weiterhin den Grundsätzen der Datenminimierung und der Verhältnismäßigkeit.
Sie können eine Meldung anonym einreichen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, kann die Wirtschaftsinspektion jedoch keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um zusätzliche Informationen anzufordern oder bereitzustellen.
Wenn Sie Kenntnis von einem Verstoß in einem beruflichen Kontext haben (z. B. als Arbeitnehmer oder ehemaliger Arbeitnehmer, Lieferant, Subunternehmer, …), können Sie den Status als Whistleblower beantragen.
Dieser Status steht Parteien, die an einer privaten Streitigkeit beteiligt sind, nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Verfahren und zum Schutz von Whistleblowern finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Die Wirtschaftsinspektion erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten und unterliegt daher der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Meldestelle.
Um die Löschung Ihrer Meldung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Contact Center des FÖD Wirtschaft. Dieses leitet Ihren Antrag an den zuständigen Dienst weiter.
Als Verbraucher ist es nicht möglich, sich direkt mit der Wirtschaftsinspektion in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Contact Center des FÖD Wirtschaft, das Ihre Anfrage an den zuständigen Dienst weiterleiten wird. Bitte beachten Sie, dass das Contact Center Ihnen keine Auskunft über die Folgemaßnahmen zu einer Meldung geben kann.
Als Verbraucher können Sie über ConsumerConnect einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht bei der Wirtschaftsinspektion melden. Auf ConsumerConnect finden Sie außerdem Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher.
Eine Privatperson ist eine natürliche Person, die für persönliche Zwecke und nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt.
Als Unternehmen gilt ein Selbständiger, eine Gesellschaft oder ein Verein, der/die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck (gewerbliche Tätigkeit) verfolgt.