Häufig gestellte Fragen
Die Wirtschaftsinspektion analysiert alle eingegangenen Meldungen und leitet gegebenenfalls eine Untersuchung ein oder leitet die Meldung an die zuständige Inspektionsstelle weiter.
Werden dabei Verstöße festgestellt, kann die Wirtschaftsinspektion den Betroffenen auffordern, die Verstöße abzustellen oder zu korrigieren. Dies kann durch eine Verwarnung oder durch die Erstellung eines Protokolls geschehen, was zu Sanktionen führen kann, einschließlich eines Vorschlags für eine gütliche Einigung (Transaktion), einer administrativen Geldbuße oder einer Gerichtsverfolgung vor dem Korrektionalgericht.
Was die Wirtschaftsinspektion allerdings nicht tut, ist Ihr individuelles Problem zu lösen. Nützliche Informationen zur alternativen Streitbeilegung zwischen Unternehmen finden Sie auf BELMED.
Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden und haben Sie Geld verloren? Die Wirtschaftsinspektion kann Ihnen bei entstandenen Schäden oder Verlusten nicht helfen. In einem solchen Fall sollten Sie bei der lokalen Polizei Anzeige erstatten.
Weitere Informationen über die Rolle der Wirtschaftsinspektion finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Aufgrund des vertraulichen Charakters der Untersuchung gibt die Wirtschaftsinspektion in der Regel keine Auskunft über die konkreten Maßnahmen, die sie infolge einer Meldung ergreift.
Wenn die Wirtschaftsinspektion ein Protokoll erstellt und dieses an die Staatsanwaltschaft sendet, können Sie sich in manchen Fällen als Geschädigte*r an die Staatsanwaltschaft wenden. In diesem Fall wird sich die Wirtschaftsinspektion mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen erklären, welche Schritte Sie unternehmen können.
Die Wirtschaftsinspektion erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten und unterliegt daher der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Meldestelle.
Gemäß den DSGVO-Vorschriften für Inspektionsdienste ist es nicht möglich, Ihre Meldung zu stornieren. Es ist jedoch möglich, sie zu anonymisieren.
Um die Anonymisierung Ihrer Meldung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Contact Center des FÖD Wirtschaft, das Ihren Antrag an den zuständigen Dienst weiterleiten wird. Bitte beachten Sie, dass das Contact Center Ihnen keine Auskunft über die Folgemaßnahmen zu einer Meldung geben kann.
Als Verbraucher ist es nicht möglich, sich direkt mit der Wirtschaftsinspektion in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Contact Center des FÖD Wirtschaft, das Ihre Anfrage an den zuständigen Dienst weiterleiten wird. Bitte beachten Sie, dass das Contact Center Ihnen keine Auskunft über die Folgemaßnahmen zu einer Meldung geben kann.
Als Verbraucher können Sie über ConsumerConnect einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht bei der Wirtschaftsinspektion melden. Auf ConsumerConnect finden Sie außerdem Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher.
Eine Privatperson ist eine natürliche Person, die für persönliche Zwecke und nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt.
Als Unternehmen gilt ein Selbständiger, eine Gesellschaft oder ein Verein, der/die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck (gewerbliche Tätigkeit) verfolgt.